Besucherbelehrung
Diese Belehrung gilt für Besucher*innen in den Wohnstätten und in den Tagesförderstätten
- Wenn möglich, kündigen Sie bitte ihren Besuch im Vorwege an.
- Vor Betreten der Einrichtung ist ein negativer Testbescheid oder ein Impf-/ Genesenennachweis vorzuzeigen!
- Ungeimpfte oder ungenesene Personen müssen einen tagesaktuellen Testnachweis vorzeigen.
- Besucher*innen mit Erkältungssymptomen oder die unter Quarantäne stehen dürfen die Einrichtung nicht betreten.
- Für Besucher*innen besteht ein Testangebot. Hinweise dazu können Sie den Aushängen der entsprechenden Einrichtungen entnehmen.
- Wenn möglich, halten Sie Abstand zu anderen Personen.
- Verzichten Sie bitte auf Händeschütteln.
- Bei Husten oder Niesen von anderen Personen abwenden, in die Armbeuge husten oder niesen.
- Bei Betreten der Einrichtung sind die Hände zu desinfizieren und eine FFP2 Maske ohne Ventil zu tragen.
- Innerhalb der Räumlichkeiten kann die Maske nach Rücksprache abgenommen werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Bitte bleiben Sie gesund!