Kinder bis zum Schulalter, bei denen eine Entwicklungsverzögerung, eine Behinderung oder eine drohende Behinderung vorliegt, haben im Rahmen von Eingliederungshilfe Anspruch auf pädagogische Frühförderung.
Die Eltern stellen einen Antrag auf Frühförderleistungen beim Kreis Plön. Zuständig ist das Amt für Soziales.
Im Rahmen einer Hilfeplanung, die beim kinder- und jugendärztlichen Dienst und ggf. in der Kindertageseinrichtung stattfindet, wird der Förderbedarf des Kindes eingeschätzt und mit den Eltern besprochen. Die Förderung kann beginnen, wenn die Eltern vom Amt für Soziales den Bescheid über Dauer, Umfang und Schwerpunkte der Förderung erhalten haben.
Die Kosten werden vom Amt für Soziales übernommen.
Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zur Antragstellung.
Wir freuen uns über ihren Anruf.
Ansprechpartnerin: Sigrid Ehlers
ff@lebenshilfewerk.de