Der Zugang zu uns:
- Berufliche Erstbildung nach Erfüllung der Schulpflicht, wenn eine Regelausbildung oder andere Maßnahme zur Arbeitsförderung nicht oder noch nicht möglich ist.
- Berufliche Rehabilitation, wenn auf Grund einer Beeinträchtigung eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr oder noch nicht wieder möglich ist.
- Für die Aufnahme sind in der Regel die Arbeitsagenturen oder die Rentenversicherer als Leistungsträger zuständig.
- Wir bieten vorab die Möglichkeit zu einem Praktikum.
Verlauf der Maßnahme BERUFSBILDUNGSBEREICH (BBB )
EINGANGSVERFAHREN (EV)
- Feststellung von Fähigkeiten, Neigungen und Zielen für die berufliche Qualifizierung und Rehabilitation
- Erstellung einer individuellen Eingliederungsplanung
- Dauer in der Regel 3 Monate
BERUFSBILDUNGSBEREICH (BBB)
- Qualifizierung für eine berufliche Tätigkeit
- Förderung maximal 24 Monate
GRUNDKURS 12 MONATE
- Vermittlung und Förderung von persönlichen und arbeitsbezogenen Grundfähigkeiten
- Vermittlung Fach- und Methodenkompetenzen
AUFBAUKURS 12 MONATE
- Festigung, Vertiefung und Erweiterung erworbenen beruflichen und persönlichen Fähigkeiten
- Vermittlung der Inhalte in der beruflichen Praxis
- Findung eines geeigneten Arbeitsplatzes
Die Bildungsplanung/ Eingliederungsplanung und der Verlauf der Maßnahme Berufsbildungsbereich, werden jeweils den persönlichen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Entwicklungen individuell angepasst.
Kontakt und Beratung:
Haben sie weitere Fragen zum Berufsbildungsbereich und zur Arbeit in unseren Werkstätten, so beraten wir sie gerne:
Lebenshilfewerk Kreis Plön gGmbH
Bereich Bildung
Gewerbstraße 3, 24211 Preetz
info@lebenshilfewerk.de
04342 7666-11